Ab 1. Januar 2002 gelten die folgenden Euro-Beträge: Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung im
Inland ab 1.1.2002
Die inländischen Verpflegungspauschbeträge betragen
bei einer täglichen Abwesenheitsdauer von 24 Stunden 24 Euro, weniger als 24, aber mindestens 14 Stunden 12 Euro, weniger als 14, aber mindestens 8 Stunden 6 Euro. Der Übernachtungspauschbetrag beträgt 20 Euro. Der Kürzungsbetrag für das Frühstück beträgt 4,50 Euro. Die Sachbezugswerte betragen für das - Frühstück - Mittag- und Abendessen jeweils 1,40 Euro, 2,51 Euro.
Updated on 24. Januar 2013.